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Änderungen beim Gegenstandstausch

Bereits seit Patch 3.1 kann man versehentlich gekaufte Items für Marken innerhalb einer Frist von 2 Stunden beim Händler 1:1 zurücktauschen, sofern die Gegenstände weder gesockelt noch verzaubert worden sind. Bei „besonderen Umständen“ wurde der Tausch auch nach Ablauf der Frist von Blizzardmitarbeitern durchgeführt. Dies wird nun nicht mehr der Fall sein!

Sprich Item gekauft, Frist abgelaufen oder Item gesockelt/verzaubert, hat man für sein Handeln „gerade zu stehen“. Anders verhält sich dies „Beim Fehlkauf von Emblemen (die mit anderen Emblemen bezahlt wurden), accountgebundenen Gegenständen (die bereits an andere Charaktere verschickt wurden, z. B. Erbstücke) sowie Belobigungsabzeichen für Fraktionen, bei denen man einen ehrfürchtigen Ruf genießt […]“. Hierbei stehen Euch die Gamemaster weiterhin hilfsbereit zur Seite. Dennoch solltet Ihr es mit der Inanspruchnahme des Services nicht übertreiben und Eure Gegenstände mit Bedacht kaufen. (Quelle)

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